Rechte und Pflichten des Kunden beim Wiederverkauf des Fahrzeugs
HINWEIS FÜR ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN NUTZUNGS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN („ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)“) FÜR BESTIMMTE CONNECTED SERVICES
Für folgende Marken anzuwenden: Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Opel, Vauxhall
Folgende Änderungen gelten nicht für die Dienste von Connect One, Connect Plus und Connect Premium und auch nicht für eigenständige Dienste, die nach dem 1. Juli 2023 eingeführt wurden.
1. ÄNDERUNG
Aktualisierungen in dieser 1. Änderung gelten für folgende DIENSTE (auch „Connected Services“):
Connected Navigation
Telemaintenance
Remote Control
e-Remote Control
Connected Alarm
B-Call/Private e-Call
Die Bedingungen für oben angeführte DIENSTE werden wie folgt geändert:
Die folgenden Bestimmungen werden in die geltenden AGB für die oben aufgeführten DIENSTE aufgenommen und ersetzen bestehende Bestimmungen zum selben Gegenstand, soweit sie mit diesem Hinweis auf die Änderung in Widerspruch stehen:
- Wenn der KUNDEKUNDE beschließt, das Fahrzeug zu verkaufen oder zu übertragen, oder die Miete/das Leasing des Fahrzeugs zu beenden, muss der KUNDE:
- den ANBIETER entweder über die MYCitroën APP/die WEBSITE/durch Kontaktaufnahme mit dem ASSISTENZ-NETZWERK DES ANBIETERS und/oder dem Kundendienst/das Contact Center des ANBIETERs unverzüglich davon in Kenntnis setzen;
- sicherstellen, dass sein Konto nicht mehr mit dem Fahrzeug verknüpft ist, indem er sich an das ASSISTENZ-NETZWERK DES ANBIETERS und/oder den Kundendienst/das Contact Center des ANBIETERS wendet.
- Bei Verkauf oder Übertragung des Fahrzeugs - aus welchem Grund auch immer - an einen Dritten, muss der KUNDE:
- sicherstellen, dass alle im Fahrzeug gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, und
- den neuen Besitzer oder Halter des Fahrzeugs ausdrücklich über das Vorhandensein der oben genannten DIENSTE und die geltenden AGB in Kenntnis setzen.
- Sollte der KUNDE das Fahrzeug verkaufen oder übertragen, ohne den neuen Besitzer vorher informiert zu haben: (i) ist der ANBIETER in keiner Weise für die weitere Erfassung der Daten verantwortlich, da er in gutem Glauben davon ausgeht, dass diese personenbezogene Daten
- s KUNDEN sind, und (ii) der KUNDE bleibt gemäß diesen AGB für die ordnungsgemäße oder unsachgemäße Nutzung der DIENSTE durch den neuen Besitzer verantwortlich.
- Es gilt weiterhin als vereinbart, dass (i) der KUNDE den ANBIETER bezüglich Schäden und Ansprüchen, die sich aus Verstößen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben schad- und klaglos hält, wenn der ANBIETER vom KUNDEN nicht über den Verkauf oder die Übertragung des Fahrzeugs an Dritte und/oder die Beendigung der Vermietung des Fahrzeugs informiert wurde, und (ii) nach dem Verkauf oder der Übertragung des Fahrzeugs an Dritte und/oder nach Beendigung der Vermietung des Fahrzeugs keine personenbezogenen Daten des KUNDEN durch den ANBIETER verarbeitet werden.
2. ÄNDERUNG
Aktualisierungen in dieser 2. Änderung gelten für folgende Connected Services:
Connected Navigation
B-Call/Private e-Call
Die AGB für oben angeführte Connected Services werden wie folgt weiter geändert:
Die folgenden Bestimmungen werden in die geltenden AGB für die oben aufgeführten Connected Services aufgenommen und ersetzen bestehende Bestimmungen zum selben Gegenstand, soweit sie mit diesem Hinweis auf die Änderung in Widerspruch stehen:
- Wenn der KUNDE beschließt, das Fahrzeug zu verkaufen oder zu übertragen, oder die Miete/das Leasing des Fahrzeugs zu beenden, kann der neue Besitzer des Fahrzeugs innerhalb des Gültigkeitszeitraums der DIENSTE die DIENSTE für den Rest der Laufzeit des geltenden Vertrags nutzen. In diesem Fall gilt er/sie als neuer KUNDE und stimmt durch Nutzung der DIENSTE der Anwendung den geltenden AGB zu.
3. ÄNDERUNG
Aktualisierungen in dieser 3. Änderung gelten für folgende Connected Services:
Telemaintenance
Remote Control
e-Remote Control
Connected Alarm
Die geltenden AGB für oben angeführte Connected Services werden wie folgt weiter geändert:
Die folgenden Bestimmungen werden in die geltenden AGB für die oben aufgeführten Connected Services aufgenommen und ersetzen bestehende Bestimmungen zum selben Gegenstand, soweit sie mit diesem Hinweis auf die Änderung in Widerspruch stehen:
- Wenn der KUNDE beschließt, das Fahrzeug zu verkaufen oder zu übertragen, oder die Miete/das Leasing des Fahrzeugs zu beenden,
- muss der KUNDE die DIENSTE entweder über die MY APP/die WEBSITE durch Kontaktaufnahme mit dem ASSISTENZ-NETZWERK DES ANBIETERS und/oder dem Kundendienst/dem Contact Center des ANBIETERS unverzüglich beenden;
- muss der neue Besitzer die DIENSTE für eine neue Laufzeit erneut abonnieren, die auf der WEBSITE genauer angegeben ist, und
- der ANBIETER schuldet dem KUNDEN in den in dieser 3. Änderung genannten Kündigungsfällen keine Entschädigung oder Rückerstattung.
4. ÄNDERUNG
Aktualisierungen in dieser 4. Änderung gelten für folgende Connected Services:
Telemaintenance
Die geltenden AGB für oben angeführte Connected Services werden wie folgt weiter geändert:
Die folgenden Bestimmungen werden in die geltenden AGB für die oben aufgeführten Connected Services aufgenommen und ersetzen bestehende Bestimmungen zum selben Gegenstand, soweit sie mit diesem Hinweis auf die Änderung in Widerspruch stehen:
- Wenn der KUNDE beschließt, das Fahrzeug zu verkaufen oder zu übertragen, oder die Miete/das Leasing des Fahrzeugs zu beenden, kann der neue Besitzer Telemaintenance erst nach der Kündigung durch den vorherigen Eigentümer abonnieren.
5. ÄNDERUNG
Aktualisierungen in dieser 5. Änderung gelten für folgende Connected Services:
Remote Control
e-Remote Control
Connected Alarm
Die geltenden AGB für oben angeführte Connected Services werden wie folgt weiter geändert:
Die folgenden Bestimmungen werden in die geltenden AGB für die oben aufgeführten Connected Services aufgenommen und ersetzen bestehende Bestimmungen zum selben Gegenstand, soweit sie mit diesem Hinweis auf die Änderung in Widerspruch stehen:
- Wenn der KUNDE beschließt, das Fahrzeug zu verkaufen oder zu übertragen, oder die Miete/das Leasing des Fahrzeugs zu beenden, kann der neue Besitzer, um die Connected Services des Fahrzeugs in vollem Umfang nutzen zu können, ein Abonnement abschließen, sobald er das Fahrzeug in Empfang genommen oder in Besitz genommen hat.
Definierte Begriffe und Auslegung:
In diesem Hinweis auf die Änderung, je nach den betroffenen Connected Services, bezieht sich auf:
„ANBIETER“ bezieht sich auf den jeweiligen ANBIETER des betreffenden DIENSTES gemäß der Definition in den geltenden AGB (der unter anderem als „der ANBIETER“, „der Dienstleister“, die „Marke“, „PSA Automobiles SA“ oder „der Hersteller“ bezeichnet werden kann). PSA Automobiles SA hat ab 1. November 2023 seinen Namen in Stellantis Auto SAS geändert.
„ ASSISTENZ-NETZWERK DES ANBIETERS“ bezeichnet Einzelhändler, die vom ANBIETER autorisiert wurden, Fahrzeuge zu verkaufen oder zu warten sowie jede andere Person, die vom ANBIETER autorisiert wurde, Assistenzdienste bereitzustellen.
„DIENSTE“ beziehen sich auf die jeweiligen DIENSTE, wie sie in den geltenden AGB definiert sind.
„FAHRZEUG“ bezieht sich auf das Fahrzeug, wie es in den geltenden AGB für den jeweiligen Dienst definiert ist.
„KUNDEN“ und umfasst Bezugnahmen auf den jeweiligen KUNDEN der betreffenden DIENSTE, wie in den geltenden AGB definiert.
„MOBILE ANWENDUNG“ bezieht sich auf die mobile Anwendung, die der KUNDE gemäß den geltenden AGB abonnieren kann (die auch als „MYCitroën APP“ oder „ANWENDUNG“ bezeichnet werden kann).
„WEBSITE“ bezieht sich auf die in den geltenden AGB beschriebene WEBSITE der Fahrzeugmarke für vernetzte Dienste (die auch als „Citroën Connect Store“ oder „Citroën Services Store“ bezeichnet werden kann).